Frage zu Eintrag ins neue MarktStammdatenRegister ( MaStR ) ?

Seit Feb. 2019 hat die BundesNetzAgentur eine neue Verpflichtung für Anlagenbetreiber von netzgebundener Stromerzeugung  aktiviert.  Das betrifft auch die seit langen in Betrieb befindlichen PV-Anlagen:  

Neuanlagen, ab 1.2.19 ff in Betrieb, haben sich innerhalb von 4 Wochen einzutragen: 

Anlagenbetreiber Bestand:  Sie haben Zeit bis „Advent“ 2020. 

Unser Mitglied Martin Creuzburg hat hierzu eine Hilfe zusammengestellt, die sie hier finden:

Kontakt zu Marktstammdatenregister / Bundesnetzagentur

Kontaktformular
oder
Tel.: 0 228 14-3333
Fax: 0 228 14-3334

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SfV) und Mitbegründer des ersten EEG 2000 schreibt hierzu: